Ratgeber

Sturmschaden an Zaun und Geländer: Welche Versicherung zahlt?

Zaun Pescara in pulverbeschichtet

Ein heftiger Sturm zieht vorüber: Der Zaun ist umgeknickt, das Geländer verbogen. In solchen Momenten stellt sich für Haus- und Gartenbesitzer umgehend die entscheidende Frage nach der Kostenübernahme. Ein Sturmschaden am Zaun ist einer der häufigsten Schäden an einem Grundstück, doch die Abwicklung mit der Versicherung wirft oft Fragen auf. Dieser umfassende Ratgeber bietet Ihnen eine detaillierte Orientierung. Er beleuchtet, welche Police wann zuständig ist, welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sein müssen und wie eine Schadensmeldung korrekt und erfolgreich abläuft, um finanzielle Sicherheit zu gewährleisten und Konflikte, beispielsweise mit Nachbarn, zu vermeiden.

Warum sind Zäune und Geländer bei Stürmen besonders anfällig für Schäden?

Zäune, Geländer und andere Grundstückseinfriedungen sind den Naturgewalten permanent und direkt ausgesetzt. Anders als massive Gebäudewände bieten sie dem Wind eine erhebliche Angriffsfläche, was sie physikalisch besonders anfällig macht. Die Windlast, die auf einen Zaun wirkt, kann enorme Kräfte entwickeln. Insbesondere blickdichte Sichtschutzzäune wirken wie ein Segel und fangen den Winddruck vollflächig auf. Bei Windgeschwindigkeiten von über 70 km/h wirken schnell mehrere hundert Kilogramm Druck auf einen einzelnen Zaunpfosten. Ist die Verankerung im Boden nicht tief und stabil genug oder das Material bereits durch Witterungseinflüsse wie Fäulnis bei Holz oder Korrosion bei Metall geschwächt, gibt die Konstruktion schnell nach. Auch luftdurchlässigere Stabmattenzäune sind nicht immun, wenn umherfliegende Äste oder andere Gegenstände mit Wucht auf sie treffen. Der Klimawandel verstärkt dieses Risiko, da die Frequenz und Intensität von Stürmen zunimmt, was einen robusten Schutz und einen passenden Versicherungsschutz immer wichtiger macht.

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Wann gilt ein Schaden als Sturmschaden und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit ein Sturmschaden am Zaun von einer Versicherung anerkannt wird, müssen klar definierte Kriterien erfüllt sein. Die wichtigste Voraussetzung ist die offizielle Definition eines Sturms.

Versicherer sprechen in der Regel erst ab Windstärke 8 auf der Beaufort-Skala von einem Sturm. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde. Der Nachweis dieser Windstärke ist entscheidend für die Leistungsprüfung. Als Beleg dienen offizielle Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) oder lokaler Wetterstationen für den Schadensort und -zeitpunkt. Liegen solche Daten nicht vor, kann auch eine Indizienkette helfen: Wenn in der unmittelbaren Nachbarschaft ebenfalls nachweislich Sturmschäden an vergleichbar soliden Gebäuden oder Anlagen aufgetreten sind, kann dies als Beleg gewertet werden.

Weitere zentrale Voraussetzungen für die Anerkennung:

  • Direkte Kausalität: Der Schaden muss unmittelbar durch den Sturm verursacht worden sein. Dazu zählen nicht nur direkte Wind- und Böeneinwirkungen, sondern auch Folgeschäden wie herabfallende Äste, umstürzende Bäume oder umherfliegende Objekte (z. B. Dachziegel vom Nachbarhaus), die den Zaun beschädigen.
  • Keine Vorschäden: Die Versicherung prüft, ob der Zaun oder das Geländer bereits vor dem Sturm Mängel aufwies. Waren Pfosten bereits morsch, Verankerungen locker oder das Material stark korrodiert, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder sogar gänzlich verweigern. Hier greift das Argument der mangelnden Instandhaltung. Eine regelmäßige Wartung ist daher nicht nur für die Langlebigkeit, sondern auch für den Versicherungsschutz essentiell.
  • Genaue Dokumentation: Der Zeitpunkt des Schadens muss möglichst präzise eingegrenzt werden, um ihn mit den Wetterdaten abgleichen zu können. Eine lückenlose Dokumentation des Zustands vor und nach dem Ereignis ist hierbei von unschätzbarem Wert.

Wohngebäude-, Hausrat- und Elementarversicherung im Vergleich

Die Frage, welche Police für den Gartenzaun bei einer Sturm-Versicherung aufkommt, hängt stark vom jeweiligen Vertrag und der Art der Versicherung ab. Die drei relevantesten Versicherungen in diesem Kontext sind die Wohngebäude-, die Hausrat- und die Elementarversicherung, wobei jede einen anderen Bereich abdeckt.

VersicherungstypAbgedeckter BereichRelevanz für Zäune & Geländer
WohngebäudeversicherungSchützt das Gebäude selbst sowie fest damit verbundene Bestandteile und definierte Grundstücksbestandteile.Ja, in den meisten Fällen die zuständige Versicherung, sofern der Zaun als Grundstücksbestandteil explizit im Vertrag mitversichert ist.
HausratversicherungDeckt Schäden an beweglichen Gegenständen innerhalb des Hauses oder der Wohnung (Möbel, Elektronik etc.).In der Regel nein. Zäune und Geländer zählen nicht zum Hausrat. Eine Ausnahme könnten mobile, nicht fest installierte Sichtschutzelemente sein.
PrivathaftpflichtversicherungReguliert Schäden, die Dritten durch den Versicherten zugefügt werden (Personen-, Sach- und Vermögensschäden).Relevant bei Schäden an fremdem Eigentum. Fällt der eigene Zaun auf das Auto des Nachbarn und lag eine Verletzung der Instandhaltungspflicht vor, kann diese Versicherung greifen.
ElementarversicherungEin Zusatzbaustein, der gegen erweiterte Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch oder Schneedruck absichert.Nur bei spezifischen Ereignissen. Wird der Zaun nicht durch Sturm, sondern durch eine darauffolgende Überschwemmung beschädigt, ist dieser Zusatzschutz erforderlich.

Die Wohngebäudeversicherung als zentraler Ankerpunkt

Für fest installierte Zäune und Geländer ist die Wohngebäudeversicherung der primäre Ansprechpartner. Entscheidend ist hierbei die Formulierung im Versicherungsvertrag. Grundstückseinfriedungen müssen explizit als „mitversicherte Grundstücksbestandteile“ aufgeführt sein. Ob ein Zaun als fest verbunden gilt, hängt von seiner Bauart ab: In Beton gesetzte Pfosten gelten als fest verbunden, während in den Boden gesteckte Einschlaghülsen eine Grauzone darstellen können. Bei hochwertigen oder nachträglich errichteten Zaunanlagen ist es ratsam, dies der Versicherung zu melden und den Schutz schriftlich bestätigen zu lassen. Oftmals gibt es auch Entschädigungsgrenzen oder einen vereinbarten Selbstbehalt.

Unbeschichteter Zaun
Zaun und Gartentormodell Lucca, unbeschichtet, in einer Herbstkulisse.

Wie meldet man einen Schaden korrekt?

Eine schnelle und vor allem korrekte Schadensmeldung ist die Grundlage für eine reibungslose Regulierung. Ein systematisches Vorgehen verhindert Rückfragen und beschleunigt den Prozess erheblich.

  1. Unverzügliche Schadensdokumentation anfertigen
    Unmittelbar nach dem Sturm sollten alle Schäden am ZaunGeländer und den betroffenen Grundstücksteilen detailliert fotografiert werden. Wichtig sind hierbei Übersichtsaufnahmen, die den gesamten Schaden im Kontext zeigen, sowie Detailaufnahmen von Bruchstellen, Verformungen oder ausgerissenen Fundamenten. Falls vorhanden, sind Fotos vom intakten Zustand vor dem Sturm eine wertvolle Ergänzung.
  2. Schadensminderungspflicht nachkommen
    Versicherungsnehmer sind verpflichtet, Folgeschäden zu vermeiden. Das bedeutet, lose Teile, die eine Gefahr darstellen könnten, zu sichern. Eine provisorische Absperrung des beschädigten Bereichs kann ebenfalls notwendig sein. Diese Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind erlaubt und sogar erwünscht.
  3. Zeitnahe Schadensmeldung bei der Versicherung
    Die meisten Versicherungsbedingungen sehen eine unverzügliche Meldepflicht vor, oft innerhalb von 3 bis 7 Tagen. Die Meldung kann telefonisch, online über das Kundenportal oder schriftlich erfolgen. Dabei sollten die Versicherungsscheinnummer, der Schadentag und eine kurze, präzise Beschreibung des Vorfalls angegeben werden. Die zuvor erstellten Fotos werden digital eingereicht.
  4. Keine voreiligen Reparaturen oder Entsorgungen vornehmen!
    Abgesehen von den notwendigen Sicherungsmaßnahmen dürfen keine Reparaturen oder Aufräumarbeiten ohne ausdrückliche Freigabe der Versicherung durchgeführt werden. Beschädigte Teile müssen aufbewahrt werden, da sie eventuell von einem Gutachter inspiziert werden müssen. Eine voreilige Entsorgung erschwert die Beweisführung.
  5. Angebote für die Reparatur einholen
    Die Versicherung wird in der Regel einen oder mehrere Kostenvoranschläge für die Instandsetzung anfordern. Es ist sinnvoll, diese frühzeitig bei Fachbetrieben einzuholen, um den Prozess nicht zu verzögern.
  6. Kommunikation lückenlos dokumentieren
    Alle Telefonate, E-Mails und Briefwechsel mit der Versicherung sollten mit Datum, Ansprechpartner und Inhalt protokolliert werden. Dies schafft Klarheit und eine nachvollziehbare Historie des Falls.

Praxistipp zur Dokumentation

Eine gute Dokumentation ist das A und O. Neben Fotos sind auch Notizen zum Hergang hilfreich: Wann wurde der Sturm bemerkt? Welche Windrichtung hatte er? Gibt es Zeugen oder ähnliche Schäden in der Nachbarschaft? Je detaillierter die Informationen, desto einfacher und schneller kann die Versicherung den Fall prüfen. Bewahren Sie zudem alle relevanten Unterlagen wie Kaufbelege, Montageanleitungen oder Rechnungen früherer Reparaturen auf, da diese den Wert und den Zustand des Zauns belegen. Die Versicherer prüfen im Einzelfall genau, ob der Sturmschaden am Zaun plausibel ist. Eine transparente und vollständige Auskunft schafft Vertrauen und beugt Problemen bei der Regulierung vor.


Vorbeugung: So machen Sie Zaun und Geländer sturmsicher

Die beste Absicherung gegen einen Sturmschaden am Zaun ist eine präventive und vorausschauende Instandhaltung. Robuste Materialien und eine fachgerechte Montage minimieren das Schadensrisiko erheblich und sparen langfristig Kosten und Ärger.

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Checkliste zur Sturmsicherheit für Zäune und Geländer

  • Fundament und Verankerung prüfen: Die Basis ist entscheidend. Zaunpfosten sollten tief genug sein (mindestens 80 cm, um frostsicher zu sein) und in einem stabilen Betonfundament verankert sein. Bei Geländern an Mauern oder Balkonen ist der feste Sitz aller Schrauben und Dübel regelmäßig zu kontrollieren. Wackelnde Pfosten sind ein klares Warnsignal!
  • Materialzustand kontrollieren: Holzzäune müssen auf Fäulnis, insbesondere im erdnahen Bereich, untersucht werden. Metallzäune sind auf Roststellen zu prüfen, vor allem an Schweißnähten und Verschraubungen. Ein Schutzanstrich oder eine Verzinkung erhöht die Lebensdauer signifikant.
  • Materialwahl bewusst treffen: Langlebige, wartungsarme und wetterfeste Materialien wie feuerverzinkter Stahl oder pulverbeschichtetes Aluminium bieten eine höhere Widerstandsfähigkeit als unbehandeltes Holz oder einfache Drahtgeflechte. Sie sind zwar in der Anschaffung teurer, zahlen sich aber durch ihre Robustheit aus.
  • Bewuchs im Zaum halten: Kletterpflanzen wie Efeu oder wilder Wein erhöhen die Windlast auf einem Zaun enorm und speichern Feuchtigkeit, was die Materialermüdung beschleunigt. Ein regelmäßiger Rückschnitt ist daher dringend zu empfehlen.
  • Strukturelle Schwachstellen beheben: Beschädigte Latten, lockere Verbindungen oder durchhängende Zaunfelder sollten umgehend repariert werden. Ein Sturm nutzt jede Schwachstelle aus, um Zerstörungskraft zu entfalten.
  • Luftdurchlässigkeit berücksichtigen: Massive, geschlossene Zaunflächen bieten dem Wind den größten Widerstand. Modelle mit Lücken oder einer Gitterstruktur lassen den Wind passieren und reduzieren den Druck auf die Gesamtkonstruktion.

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Häufige Fragen zum Thema

Übernimmt die Wohngebäudeversicherung immer jeden Sturmschaden am Zaun?

Nein, eine automatische Übernahme ist nicht garantiert. Entscheidend sind die individuellen Vertragsbedingungen. Die Wohngebäudeversicherung leistet in der Regel nur für fest mit dem Grundstück verbundene Zäune, die explizit als versicherter Bestandteil in der Police aufgeführt sind. Mobile Zäune, einfache Steckzäune oder provisorische Abgrenzungen sind im Normalfall ausgeschlossen. Zudem kann es Entschädigungsobergrenzen geben, die nicht den vollen Neuwert abdecken. Eine genaue Prüfung der eigenen Police oder eine direkte Nachfrage beim Versicherer schafft Klarheit.

Wie ist vorzugehen, wenn ein Zaun durch einen Sturm beschädigt wurde?

Zuerst ist der Schaden umfassend zu dokumentieren (Fotos aus verschiedenen Perspektiven, Notizen). Anschließend sollte umgehend die Versicherung informiert werden, da strenge Meldefristen gelten. Es dürfen nur unaufschiebbare Sicherungsmaßnahmen zur Abwehr weiterer Gefahren ergriffen werden. Auf eigenmächtige Reparaturen oder die Entsorgung beschädigter Teile muss bis zur Freigabe durch die Versicherung verzichtet werden. Kostenvoranschläge für die Reparatur sollten eingeholt und eingereicht werden.

Wie lassen sich Nachbarschaftskonflikte vermeiden, wenn der eigene Zaun auf das Nachbargrundstück fällt?

Kommunikation ist der Schlüssel. Es empfiehlt sich, die Nachbarn umgehend zu informieren, die Situation zu erklären und Kooperationsbereitschaft zu signalisieren. Rechtlich ist die Lage oft komplex: Handelt es sich um höhere Gewalt (plötzlicher, unvorhersehbarer Sturm), haftet in der Regel niemand für den Schaden am Nachbargrundstück. Bestand jedoch eine Verletzung der Instandhaltungspflicht (der Zaun war erkennbar morsch), kann der Besitzer über seine Privathaftpflichtversicherung haftbar gemacht werden. Eine schnelle, transparente Klärung und die Einbeziehung der Versicherungen beider Parteien helfen, Streitigkeiten zu vermeiden.

Fazit: Mit der richtigen Versicherung und Vorsorge entspannt durch die Sturmsaison

Ein Sturmschaden am Zaun oder Geländer ist eine unschöne, aber beherrschbare Situation. Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Schadensregulierung liegt in der Kombination aus guter Vorbereitung und korrektem Handeln im Ernstfall. Wer die Unterschiede zwischen den Versicherungspolicen kennt, seinen eigenen Vertrag genau prüft und auf eine solide, gut gewartete Zaunanlage setzt, minimiert finanzielle Risiken. Eine lückenlose Dokumentation des Schadens und eine zeitnahe, strukturierte Meldung an die Versicherung ebnen den Weg für eine zügige Kostenübernahme. So lassen sich nicht nur materielle Schäden beheben, sondern auch unnötiger Stress und potenzielle Konflikte vermeiden.

Investitionen in Qualität zahlen sich doppelt aus: Durch eine höhere Langlebigkeit und geringere Anfälligkeit für Wetterextreme. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem individuellen Versicherungsschutz ist es unerlässlich, direkt mit Ihrer Versicherungsgesellschaft in Kontakt zu treten, da dieser Ratgeber keine Rechtsberatung darstellt.

Autor/in

Katrin Weinkauf>

Autor/in

Katrin Weinkauf

Rechts- und Sicherheitsexpertin

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