
Das Wichtigste in Kürze:
- Wer für die Kosten eines Zauns auf der Grundstücksgrenze aufkommt, richtet sich nach dem Bundesland, häufig werden die Kosten zwischen den Nachbarn geteilt.
- Es gibt je nach Region Mindestabstände zur Straße, vielerorts sind 50 Zentimeter einzuhalten, außer es besteht eine Einfriedungspflicht.
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Ein neuer Zaun auf der Grundstücksgrenze kann schnell zu rechtlichen Fragen und Nachbarschaftsstreitigkeiten führen. Neben der Frage, wer die Kosten trägt, ist auch wichtig zu wissen, wie nah ein Zaun an der Grundstücksgrenze zur Straße stehen darf.
Damit es gar nicht erst zum Streit kommt, erklären wir, welche gesetzlichen Vorgaben gelten und wer für den Zaun bezahlen muss. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland und können auch auf kommunaler Ebene variieren.
Das Wichtigste im Überblick
- In den meisten Bundesländern wie beispielsweise NRW, Bayern oder Thüringen gilt, dass sich die Nachbarn die Kosten teilen.
- In Berlin, Brandenburg und Niedersachsen trägt derjenige Grundstückseigentümer die Kosten allein, wenn dessen Grundstück von der Straße aus gesehen links liegt.
- In vielen Regionen gilt ein Mindestabstand von 50 cm zur Straße, es sei denn, es besteht eine Einfriedungspflicht – dann darf der Zaun direkt auf die Grundstücksgrenze gesetzt werden.

Wie nah darf ein Zaun an der Grundstücksgrenze zur Straße stehen?
Der Abstand eines Zauns zur Grundstücksgrenze an der Straße ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In vielen Regionen gilt ein Mindestabstand von 50 cm. Falls jedoch eine Einfriedungspflicht besteht, darf der Zaun direkt auf die Grundstücksgrenze gesetzt werden. Die genauen Vorgaben sind in den örtlichen Bauvorschriften festgelegt – für verbindliche Informationen empfiehlt sich eine Anfrage beim zuständigen Bauamt.
Für die meisten Bundesländer gilt: gemeinsame Einfriedung, geteilte Kosten
In den allermeisten Bundesländern wie in NRW, Bayern oder Thüringen gilt die Regelung der gemeinsamen Einfriedung und geteilten Kosten. Das bedeutet: Beide Nachbarn teilen sich die Kosten für den Zaun. Im besten Fall setzen sich beide Grundstücksbesitzer zusammen an die Planung des Zauns. So können beide Parteien ihren individuellen Geschmack einfließen lassen, damit letztendlich beide Freude am neuen Gartenzaun haben – und es nicht zum Streit kommt. Überlegen Sie auch, ob ein Gartentor, welches in die Zaunanlage integriert wird, eine Option wäre.
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Berlin, Brandenburg und Niedersachsen: Rechtseinfriedung
In drei Bundesländern gilt nicht die Regelung der geteilten Kosten, sondern der Rechtseinfriedung. In Berlin, Brandenburg und Niedersachsen muss derjenige Eigentümer den Zaun bezahlen, dessen Grundstück von der Straße aus gesehen links liegt. Er zahlt demnach den Zaun auf seiner rechten Seite. Der linke Nachbar muss sich hingegen nicht an den Kosten beteiligen.
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Einfriedungspflicht: gilt nicht überall
Eine Einfriedungspflicht, bei der ein Zaun, eine Mauer oder Hecke als Grenze zwischen zwei Grundstücken errichtet werden muss, gilt nicht in allen Bundesländern. In NRW, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinlandpfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Berlin, Brandenburg und Niedersachsen besteht die Einfriedungspflicht auf Verlangen des Nachbarn.
In Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen gibt es keine Einfriedungspflicht. Hier gilt: Der Bau des Zauns bedarf einer Zustimmung des Nachbarn.
Einfriedungspflicht am Beispiel NRW: Gemäß § 32 des NachbG NRW müssen Nachbarn gemeinsam eine Einfriedung (Zaun, Mauer, Hecke) errichten, wenn eine Partei dies verlangt. (Ausnahmen werden in § 34 definiert.) Wenn ein Nachbar innerhalb von 2 Monaten nach schriftlicher Aufforderung nicht mitwirkt, kann der andere die Einfriedung allein errichten und eine Kostenbeteiligung verlangen. Doch auch bei Einvernehmen teilen sich die Nachbarn die Kosten. Wer nicht mitwirkt, hat also keinen finanziellen Vorteil und verliert Einfluss auf die Gestaltung. Zudem sieht § 38 eine Kostenteilung für die Unterhaltung vor.
Gut zu wissen: Wenn eine Einfriedungspflicht besteht, ist auch wichtig, dass der Zaun zum Nachbarn mit 50 cm Abstand zur Nachbargrenze aufgestellt werden muss. Je höher der Zaun ausfällt, desto größer muss auch der Abstand sein – beispielsweise bei einem hohen Sichtschutzzaun.
Übersicht über die Bundesländer: Wer muss den Zaun bezahlen?
| Bundesland | Wer zahlt den Zaun? |
| Baden-Württemberg | geteilte Kosten |
| Bayern | geteilte Kosten |
| Berlin | Rechtseinfriedung* |
| Brandenburg | Rechtseinfriedung* |
| Bremen | geteilte Kosten |
| Hamburg | geteilte Kosten |
| Hessen | geteilte Kosten |
| Mecklenburg-Vorpommern | geteilte Kosten |
| Niedersachsen | Rechtseinfriedung* |
| Nordrhein-Westfalen | geteilte Kosten |
| Rheinland-Pfalz | geteilte Kosten |
| Saarland | geteilte Kosten |
| Sachsen | geteilte Kosten |
| Sachsen-Anhalt | geteilte Kosten |
| Schleswig-Holstein | geteilte Kosten |
| Thüringen | geteilte Kosten |
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Da man nicht ausschließen kann, dass es in einigen Gemeinden Sonderregelungen gibt, die von den landesgesetzlichen Regelungen abweichen, sollten Sie in jedem Fall vorab die für Sie gültige Bauordnung lesen. Sollte es für Ihre Gemeinde Sonderregelungen geben, sind diese in der Bauordnung vermerkt.
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