Ratgeber · Zaun

Einfriedung mit Zaun:
Diese 6 Dinge müssen Sie wissen

Die Eintragung im Grundbuch legt die rechtlichen Grenzen Ihres Grundstücks fest. Um diese auch optisch zu markieren, bedarf es einer Einfriedung. Zaun oder Hecke sind hier die beliebtesten Lösungen. Aber: Eben mal einen Zaun aufstellen oder eine Hecke pflanzen geht leider nicht so einfach. Wie erklären Ihnen, auf welche 6 Dinge Sie bei der Grundstückseinfriedung achten müssen.

Wichtige Fragen zur Einfriedung Ihres Grundstücks

Die Einfriedung ist sehr gesetzeslastig. Daher haben wir die wichtigsten Fragen rund um dieses Thema bereits hier für Sie beantwortet.

1. Gibt es eine Einfriedungspflicht?

Deutschlandweit besteht keine einheitliche Einfriedungspflicht. Die Regelungen variieren je nach Bundesland. Für die unterschiedlichen Bundesländer gilt:

  • Keine Einfriedungspflicht: Baden-Württemberg (im Ortskern), Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen
  • Einfriedungspflicht, wenn Einfriedung ortsüblich ist: Berlin, Brandenburg
  • Einfriedungspflicht für bebaute Gewerbegrundstücke innerorts: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
  • Einfriedungspflicht auf Verlangen des Nachbarn: Baden-Württemberg (in Außenbezirken), Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen

2. Wer muss eine Einfriedung zahlen?

Freiwillige Einfriedungen müssen natürlich aus eigener Tasche bezahlt werden. Die Sachlage ändert sich hingegen, wenn Ihr Grundstück an ein Nachbargrundstück grenzt und eine Einfriedungspflicht besteht.

In einigen Regionen gibt es das Konzept der “zweiseitigen Einfriedungspflicht”. Das bedeutet, dass beide Nachbarn an der Errichtung und den Kosten der gemeinsamen Zaun- oder Einfriedungsanlage beteiligt sind. In solchen Fällen teilen sich die benachbarten Grundstückseigentümer normalerweise die Kosten für den Zaun. Diese Regelung gilt für:

  • Deutschland: In Deutschland gibt es die sogenannte “Gemeinschaftliche Einfriedungspflicht”. Nach § 921 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind benachbarte Grundstückseigentümer gemeinsam verpflichtet, eine Einfriedung zu errichten und die Kosten dafür zu tragen, sofern dies zur Abgrenzung der Grundstücke erforderlich ist.
  • Österreich: Auch in Österreich gibt es ähnliche Regelungen zur Einfriedungspflicht. Gemäß § 30 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) sind benachbarte Grundstückseigentümer gemeinsam verpflichtet, die Einfriedung zu errichten und die Kosten zu tragen.
  • Schweiz: In der Schweiz gelten ebenfalls ähnliche Regelungen zur Einfriedungspflicht. Nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) sind die Eigentümer benachbarter Grundstücke verpflichtet, sich an den Kosten für die gemeinsame Einfriedung zu beteiligen.

3. Können Nachbarn die Einfriedung des Grundstücks beeinflussen?

Ja, im Sinne des Nachbarschaftsschutzgesetzes. Es regelt das öffentliche Nachbarschaftsrecht. Dieses enthält unter anderem Regelungen über die Einfriedung. Diese gelten jedoch nur auf Verlangen des Nachbarn. Die genaue Art und Weise, wie Nachbarn die Einfriedung beeinflussen können, hängt von den örtlichen Gesetzen, Vorschriften und den Umständen ab. Hier sind einige Beispiele, in denen Nachbarn die Einfriedung beeinflussen könnten:

  • Grenzbebauung: In einigen Ländern gibt es Vorschriften zur Grenzbebauung, die besagen, dass eine Einfriedung in bestimmten Abständen von der Grundstücksgrenze entfernt errichtet werden muss. Hier könnten Ihre Nachbar Einspruch erheben, wenn eine Einfriedung zu nahe an ihrer Grundstücksgrenze geplant ist.
  • Vorschriften und Genehmigungen: Ihre Nachbarn könnten einen Einfluss auf die Einfriedung nehmen, indem sie mögliche Verstöße gegen örtliche Bauvorschriften oder Einschränkungen in Bezug auf die Gestaltung und Höhe der Einfriedung melden oder Einwände erheben.
  • Nachbarschaftliche Absprachen: In einigen Fällen könnten Ihre Nachbarn eine informelle Vereinbarung treffen, wie die Einfriedung zwischen den Grundstücken aussehen soll. Solche Absprachen könnten das Aussehen oder die Kosten der Einfriedung beeinflussen.
  • Streitigkeiten: Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten oder Konflikten zwischen Ihnen und Ihren Nachbarn in Bezug auf die Einfriedung kommt, könnte dies zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, die die Gestaltung oder den Verlauf der Einfriedung beeinflussen könnten.

4. Gibt es weitere Regelungen, die bei der Einfriedung wichtig sind?

Teilweise gibt es deutschlandweit zusätzlich auch noch “ortsübliche Reglungen“. Diese richten sich nach der Beschaffenheit des Ortsteils oder der Siedlung. Sie bestimmen die Art der Einfriedung, die Beschaffenheit und die Höhe. Die genauen Details können Sie über Ihre Gemeinde erfragen.

5. Welche Möglichkeiten gibt es, ein Grundstück einzugrenzen?

Die Einfriedung Ihres Grundstückes kann sehr unterschiedlich erfolgen. Es stehen Ihnen verschiedene Mittel zur Verfügung. Zwischen diesen Arten unterscheidet man grundsätzlich:

  • Tote Einfriedung: Dazu zählen beispielsweise Mauern, Zäune, Schranken oder Erdwälle.
  • Lebendige Einfriedung: Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Hecken, Baumreihen oder Sträucher.
  • Geschlossene Einfriedung: Beispielsweise Mauern oder ein blickdichter Sichtschutzzaun. Diese Einfriedungsart schirmt neugierige Blicke effektiv ab. Dabei gilt zu beachten, dass geschlossene Einfriedungen nicht nur die Durchsicht verhindern, sondern gegebenenfalls auch Lichtwege nehmen. Nachbarschaftsrechtliche Auseinandersetzungen sind deshalb nicht auszuschließen.
  • Offene Einfriedung: Licht- und luftdurchlässige Einfriedungsarten werden dahingegen als angenehmer empfunden. Hier bietet sich beispielsweise ein hochwertiger Metallzaun an, der Ihr Grundstück auch optisch aufwertet.

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6. Hecke, Mauer oder Zaun – was ist die beste Lösung?

Die Einfriedung des Grundstücks mit Hilfe einer Hecke ist zwar relativ kostengünstig, jedoch sehr pflegeintensiv. Es Bedarf nicht nur eines regelmäßigen Beschnitts. Vor allem die Planung vor der Anpflanzung sollte gut bedacht werden, um Ihre Grundstücksgrenzen und gesetzliche Regelungen einzuhalten. Hier gelten die gleichen Abstandsregelungen wie bei Bäumen oder Sträuchern.

Die Mauer als Einfriedungsart ist im Gegensatz zur Hecke in der Anschaffung relativ teuer. Diese langfristige Option ist zudem auch geschlossen und somit lichtundurchlässig. Sie kann jedoch beispielsweise an stark befahrenen Straßen als Lärmeindämmung dienen.

Am häufigsten werden Grundstücke durch Zäune eingefriedet. Sie sind nicht nur langlebig, sondern auch pflegeleicht und relativ kostengünstig. Durch die Vielzahl verschiedenster Materialien und Designs findet jeder einen passenden Zaun für sein Grundstück. Ob als freistehender Metallzaun oder integrierter Mauerzaun – Ihre Möglichkeiten sind bei einer Einfriedung mit einem Zaun fast unzählig.

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Mit unserem Konfigurator haben Sie die Möglichkeit Ihren Zaun ganz individuell zu gestalten.

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Das Wichtigste zur Einfriedung zusammengefasst

Die Einfriedung wird durch eine Vielzahl von Regelungen bestimmt. Deutschlandweit einheitliche Regelungen gibt es kaum. Unterschiede gibt es von Bundesland zu Bundesland. Zudem werden teilweise in den Bebauungsplänen der Heimatgemeinde Regelungen aufgesetzt, die beispielsweise das Material oder die Höhe beeinflussen. Auch Nachbarn können auf die Einfriedung Ihres Grundstücks einwirken.

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie in jedem Fall vor der Einfriedung Ihres Grundstücks bei Ihrer Gemeinde anfragen, was es für Ihre individuelle Situation zu beachten gibt.


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Autor/in

Katrin Weinkauf

Autor/in

Katrin Weinkauf

Rechts- und Sicherheitsexpertin

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